Rechtsprechung
LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Zeitaufwand und Stundensatz bei Berufsbetreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 2; ZuSEG § 2 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Uelzen, 12.06.1992 - 3 XVII J 1
- LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1232
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III).